Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Die Kirchenvorstände unserer Kirchengemeinden haben 2018 beschlossen, dass die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in unseren Kirchen möglich sein soll.


Damit soll die Gemeinschaft des Paares, die Liebe und gegenseitige Treue unter Gottes Segen gestellt werden.


Voraussetzung dafür ist eine standesamtliche Eheschließung. Eine(r) der beiden Partner(innen) muss evangelisch sein.


Organisatorisch gelten die Hinweise, die unter „Kirchliche Trauung“ gegeben sind. Vor allem ist eine möglichst frühzeitige Terminabsprache hilfreich.