Kirchliche Trauung

Die kirchliche Trauung wird mit einem Gottesdienst gefeiert, in dem zwei Menschen vor Gott und der Gemeinde bekennen, ihren weiteren Lebensweg auch im christlichen Sinne gemeinsam zu gehen. Für ihre Ehe bitten sie dafür um Gottes Segen.

Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die Eheschließung auf dem Standesamt, nur damit sind die Partner nach staatlichem Recht verheiratet. 

Weitere Voraussetzung ist, dass wenigstens einer der Ehepartner der evangelischen Kirche angehört, und der/die andere dem christlichen Eheverständnis zustimmen kann.

In der evangelischen Kirche ist die Ehe kein Sakrament. 

Es ist sinnvoll, rechtzeitig vor der konkreten Planung eines Hochzeitstages sich mit dem Pfarramt in Verbindung zu setzen, damit dann auch die Kirche und der Pfarrer bereit sind.

Einer Trauung gehen zwei Gespräche voraus: Das erste möglichst frühzeitig, um alle Fragen besprechen und klären zu können, das zweite dann zur konkreten Planung des Traugottesdienstes.

Ausführlichere Informationen finden Sie hier.